1. Wer kann eine GEMA-NK-Lizenz beantragen? |
Die GEMA-NK-Lizenz kann nur von GEMA-Mitgliedern (Urheber und Musikverlage) beantragt werden. |
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2. Für welche Werke kann ich eine GEMA-NK-Lizenz beantragen? |
Für alle Werke, an denen Sie selbst beteiligt sind. |
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3. Warum benötige ich eine GEMA-NK-Lizenz, wenn ich für meine Werke eine vergütungsfreie Lizenz an Dritte vergeben will? |
Mit dem Abschluss des Berechtigungsvertrags haben Sie der GEMA ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrechte an Ihren Werken zur Wahrnehmung eingeräumt. Daher kann grundsätzlich nur die GEMA Lizenzen für die Nutzung Ihrer Werke erteilen. Damit Sie gegenüber Dritten eine vergütungsfreie Lizenz für die nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke vergeben können, muss die GEMA Ihnen diese Rechte zunächst zurück übertragen. Dies geschieht, indem die GEMA Ihnen eine GEMA-NK-Lizenz erteilt. |
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Dabei ist zu beachten, dass mit der GEMA-NK-Lizenz nur solche Rechte zurück übertragen werden, die von der GEMA wahrgenommen werden. Rechte Dritter, z.B. Leistungsschutzrechte an einer Aufnahme des Werkes, bleiben von der Lizenzierung durch die GEMA unberührt. Sie müssen von Ihnen bzw. Dritten, die Ihre Werke nutzen, vor der Nutzung selbständig geklärt werden. Zudem darf das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht verletzt werden. Änderungen an einem Werk müssen insbesondere den möglichen Anforderungen der §§ 14 und 39 UrhG genügen. |
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4. Muss ich für die GEMA-NK-Lizenz etwas an die GEMA zahlen? |
Nein. Die GEMA-NK-Lizenz ist kostenlos. |
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5. Wenn an den ausgewählten Werken auch andere Berechtigte beteiligt sind, benötige ich deren Zustimmung. Warum? |
Über die Vergabe einer vergütungsfreien Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen und den damit verbundenen Verzicht auf die Vergütung für diese Nutzungen kann nur von allen an den Werken beteiligten Berechtigten gemeinsam entschieden werden. Daher müssen alle beteiligten Berechtigten den Antrag auf Erteilung einer GEMA-NK-Lizenz gemeinschaftlich stellen, indem sie diesen unterschreiben. |
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6. Wozu berechtigt mich die GEMA-NK-Lizenz? |
Zum einen berechtigt Sie die GEMA-NK-Lizenz dazu, die von Ihnen ausgewählten Werke selbst nicht-kommerziell zu nutzen, ohne hierfür etwas an die GEMA zahlen zu müssen. Zum anderen berechtigt Sie die GEMA-NK-Lizenz dazu, die ausgewählten Werke unter einer vergütungsfreien Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen an Dritte zu vergeben und diesen hierdurch ebenfalls die kostenfreie Nutzung zu ermöglichen. Sie haben dabei die Wahl zwischen |
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Wichtig ist dabei jedoch, dass die Nutzung durch Sie oder den Dritten |
- nicht-kommerziell ist (siehe hierzu Frage 7),
- keinen "mixed-use" darstellt (siehe hierzu Frage 8),
- nicht unter einen gesetzlichen Vergütungsanspruch fällt (siehe hierzu Frage 9)
- und sich im Rahmen der von Ihnen ausgewählten vergütungsfreien Lizenz hält, die Sie an Dritte vergeben wollen (siehe hierzu Frage 10).
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Wenn die Nutzung eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist sie weiterhin gegenüber der GEMA vergütungspflichtig. |
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7. Wann ist eine Nutzung kommerziell und wann ist eine Nutzung nicht-kommerziell? |
Kommerziell sind alle Nutzungshandlungen, die direkt oder indirekt auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind. Umfasst sind damit alle Nutzungen, für die direkt oder indirekt ein vermögenswerter Vorteil erlangt oder angestrebt wird, ohne Rücksicht auf die Art der Nutzung und die Person des Begünstigten. |
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Nicht-kommerziell sind Nutzungshandlungen, die nicht unter diese Definition fallen. Eine nicht-kommerzielle Nutzung liegt z.B. vor: |
- Wenn Sie Ihre Werke auf Ihrer eigenen Website für Dritte kostenlos zum Download und/oder Streaming zur Verfügung stellen. Die Website darf dabei nur auf die Förderung der Bekanntheit der eigenen Werke ausgerichtet sein. Sie darf keine kostenpflichtigen Angebote von sonstigen Produkten oder Dienstleistungen oder Werbung für sonstige Produkte, Dienstleitungen oder Unternehmen enthalten.
- Wenn Dritte Ihre Werke auf einer nicht-kommerziellen Website kostenlos öffentlich zugänglich machen. Die Website darf keine kostenpflichtigen Angebote von Produkten oder Dienstleistungen oder Werbung für Produkte, Dienstleitungen oder Unternehmen enthalten.
- Wenn Sie mit Ihren Werken einen Tonträger oder Bildtonträger herstellen lassen, der kostenlos und ausschließlich zur Promotion Ihrer Werke verteilt werden soll.
- Wenn Ihre Werke auf einem Benefiztonträger, im Rahmen eines Benefizkonzerts oder einer Benefizveranstaltung genutzt werden und die Einnahmen aus dem Verkauf des Tonträgers bzw. der Eintrittskarten ausschließlich einem wohltätigen Zweck zugutekommen.
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Diese Beispiele sind weder abschließend noch rechtlich verbindlich. Ob eine Nutzung kommerziell oder nicht-kommerziell ist, ist immer nach den Umständen des konkreten Nutzungsfalls zu entscheiden. |
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8. Was ist ein mixed-use? |
Ein "mixed-use" liegt vor, |
- wenn die von Ihnen ausgewählten Werke zusammen mit Werken genutzt werden, die von der GEMA wahrgenommen werden und für die keine GEMA-NK-Lizenz erteilt worden ist,
Beispiel:Im Rahmen eines nicht-kommerziellen Live-Konzerts werden sowohl Werke, für die eine GEMA-NK-Lizenz erteilt worden ist, als auch Werke, für die keine GEMA-NK-Lizenz erteilt worden ist, aufgeführt
- und wenn die gesamte Nutzung durch die GEMA pauschal lizenziert wird.
Beispiel:Eine pauschale Lizenzierung durch die GEMA findet insbesondere im Bereich der Live-Aufführung, im Bereich der mechanischen Wiedergabe und im Bereich der Sendung statt.
In diesem Fall ist die gesamte Nutzung und somit auch die Nutzung der Werke, für die eine GEMA-NK-Lizenz erteilt wurde, gegenüber der GEMA vergütungspflichtig. |
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9. Was ist ein gesetzlicher Vergütungsanspruch? |
Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen urheberrechtlich geschützte Werke in bestimmten Fällen ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden. Im Gegenzug steht dem Rechteinhaber ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu. |
Beispiele:§ 20b UrhG (Weitersendung), § 52 UrhG (Öffentliche Wiedergabe) und § 53 UrhG (Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) |
Die gesetzlichen Vergütungsansprüche werden von der GEMA wahrgenommen. Diese Wahrnehmung bleibt durch die Erteilung der GEMA-NK-Lizenz und der vergütungsfreien Lizenz unberührt. Das heißt, dass Nutzungen, die unter einen gesetzlichen Vergütungsanspruch fallen, gegenüber der GEMA stets vergütungspflichtig sind. Grund hierfür ist, dass der Rechteinhaber gemäß § 63a UrhG nicht im Voraus auf den gesetzlichen Vergütungsanspruch verzichten kann. Zudem sind einige der gesetzlichen Vergütungsansprüche verwertungsgesellschaftenpflichtig, so dass sie nur von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden können. |
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10. Was bedeutet es, dass sich die Nutzung im Rahmen der von mir ausgewählten vergütungsfreien Lizenz halten muss? |
Im Antrag auf Erteilung einer GEMA-NK-Lizenz können Sie auswählen, |
- ob Sie eine Einzelfalllizenz für eine konkrete nicht-kommerzielle Nutzung durch einen bestimmten Nutzer erteilen wollen
- oder ob Sie eine uneingeschränkte oder eingeschränkte (siehe hierzu Ziffer 6) standardisierte Lizenz für eine Vielzahl von Nutzungsfällen an einen unbeschränkten oder beschränkten Nutzerkreis erteilen wollen.
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Die Nutzung durch Sie und den jeweiligen Nutzer muss sich im Rahmen der von Ihnen ausgewählten Lizenz halten, damit sie vergütungsfrei ist. |
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Beispiele:Wenn Sie die Vergabe einer Einzelfalllizenz für eine bestimmte Website beantragt haben, können Sie nur für diese Website eine vergütungsfreie Lizenz vergeben. Die Nutzung der ausgewählten Werke auf einer anderen Website oder in einem anderen Nutzungsbereich (z.B. Vervielfältigung auf Tonträger) ist dagegen weiterhin gegenüber der GEMA vergütungspflichtig. |
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Wenn Sie die Vergabe einer Einzelfalllizenz für die Vervielfältigung auf Tonträger durch einen bestimmten Nutzer und zu einem konkreten Herstellungsdatum beantragt haben, können Sie nur an diesen Nutzer für dieses konkrete Herstellungsdatum eine vergütungsfreie Lizenz vergeben. Eine Vervielfältigung durch einen anderen Nutzer oder zu einem anderen Datum ist dagegen weiterhin gegenüber der GEMA vergütungspflichtig. |
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11. Ab wann kann ich die Werke selbst nicht-kommerziell nutzen und eine vergütungsfreie Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen an Dritte vergeben? |
Sobald Sie von der GEMA eine E-Mail mit der GEMA-NK-Lizenz erhalten haben. |
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12. Ab wann dürfen Dritte meine Werke vergütungsfrei nutzen? |
Sobald sie von Ihnen eine vergütungsfreie Lizenz erhalten haben. |
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13. Wie lange kann ich die Werke selbst nicht-kommerziell nutzen und vergütungsfreie Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzungen an Dritte vergeben? |
Das hängt davon ab, ob Sie sich für eine zeitlich beschränkte GEMA-NK Einzelfalllizenz oder eine zeitlich beschränkte GEMA-NK standardisierte Lizenz entschieden haben. |
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Beispiel:Wenn Sie sich für eine zeitlich beschränkte GEMA-NK Einzelfalllizenz oder eine zeitlich beschränkte GEMA-NK standardisierte Lizenz für das Jahr 2023 entschieden haben, ist eine nicht-kommerzielle Nutzung Ihrer Werke durch Sie und Dritte nur im Jahr 2023 vergütungsfrei möglich. |
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Wenn Sie sich dagegen für die Vergabe einer zeitlich unbeschränkten standardisierten Lizenz entschieden haben, ist die nicht-kommerzielle Nutzung Ihrer Werke durch Sie und Dritte ohne zeitliche Beschränkung vergütungsfrei möglich. |
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14. Warum muss der Nutzer der Werke, für die ich eine vergütungsfreie Lizenz erteilt habe, eine entsprechende Nutzungsmeldung bei der GEMA einreichen? |
Nur auf diese Weise kann die GEMA gewährleisten, dass die Vergütungsfreiheit der Nutzung bei der Lizenzierung bzw. Rechnungsstellung berücksichtigt wird. |
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15. Wie erhält der Nutzer diese Nutzungsmeldung? |
Sofern Sie sich im Antrag auf Erteilung der GEMA-NK-Lizenz für die Vergabe einer Einzelfalllizenz entschieden haben, erhalten Sie von der GEMA ein Nutzungsmeldungsformular, das bereits alle erforderlichen Angaben enthält. Wir würden Sie bitten, dieses Nutzungsmeldungsformular dem Nutzer, dem Sie die Einzelfalllizenz erteilen, zur Einreichung bei der GEMA zur Verfügung zu stellen. |
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Sofern Sie sich dagegen für die Vergabe einer standardisierten Lizenz (z.B. einer "Jedermann-Lizenz") entschieden haben und den Nutzerkreis Ihrer Werke daher nicht kennen, muss der jeweilige Nutzer das Nutzungsmeldungsformular ("Nutzungsmeldung für die Nutzung unter einer vergütungsfreien Lizenz") für den jeweiligen Nutzungsbereich selbst auf der GEMA Website unter www.gema.de (Suchbegriff: "Nutzungsmeldungsformular vergütungsfreie Lizenz") herunterladen, ausfüllen und bei der GEMA einreichen. Wir würden Sie bitten, bei der Vergabe der standardisierten Lizenz hierauf hinzuweisen. |
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16. Erhalte ich für die nicht-kommerzielle Nutzung der von der GEMA-NK-Lizenz erfassten Werke eine Ausschüttung von der GEMA? |
Nein. Durch den Antrag auf Erteilung einer GEMA-NK-Lizenz und die Vergabe einer vergütungsfreien Lizenz verzichten Sie in dem von Ihnen darin festgelegten Umfang darauf, dass die GEMA eine Vergütung für die nicht-kommerzielle Nutzung der von Ihnen ausgewählten Werke erhält. Daher kann die GEMA für diese Nutzungen auch keine Tantiemen an Sie ausschütten. |